Aktuelles
Kassensysteme ab 2020
- 01.09.2020 -
Seit dem 01.10.2020 gilt eine neue Regelung (§ 146a AO) für den Betrieb von elektronischen bzw. computergestützten Kassensystemen, die über die, durch die Medien berichtete Bonpflicht hinaus geht.
Dies betrifft vor allem die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie eine digitale Exportmöglichkeit der Daten nach Vorgabe der "Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme", über die jedes Kassensystem verfügen muss. Etwaige Nichtbeanstandungsregelungen die zum Teil bis in das Jahr 2022 reichen müssen genau geprüft werden, da die Verordnung bereits zum 01.01.2020 in Kraft trat und zur Nutzung der Regelung wiederum Frist eingehalten werden müssen und mussten.
Unsere Hilfe und Unterstützung zu neuen Kassensstemen umfasst sowohl das fertige Kassensystem "CoMaSystems", als auch einen Linux-Socket-Server zur Anbindung des TSE-Moduls, um Ihre eigene Kassenlösung mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausstatten zu können.
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